2 über die Abschaffung der Schweizer Armee dar; ausserdem habe sich der Gast als Ausländer in fremde Angelegenheiten eingemischt; diese Sendung sei ferner absichtlich raffiniert geplant gewesen, um sie für politische Zwecke missbrauchen zu können und in einer Unterhaltungssendung das zu sagen, wozu man sich selber nicht getraue; der Journalist habe schliesslich den Zuschauern am Schluss der Sendung empfohlen, das Gehörte mit auf den Weg zu nehmen. Demzufolge sei zu erkennen, dass die Konzession verletzt wurde.