B. Gegen diese Sendung erhob am 13. Dezember 1989 X zusammen mit 25 Mitunterzeichnern (hiernach: die Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die Beschwerdeführer rügen generell, die Aussagen von Professor R. Jungk stellten eine unzulässige Beeinflussung (Anti-Armee-Propaganda) der Zuschauer im Blick auf die 10 Tage später stattfindende Volksabstimmung