Es handelt sich mithin auch nicht um einen Beitrag, der geradezu im Gegensatz zu den im Leistungsauftrag formulierten Anforderungen an das Gesamtprogramm steht. Konzessionsrechtlich nicht zu prüfen ist die Frage, ob der Film einen positiven Beitrag zur geistigen, sittlichen und staatsbürgerlichen Bildung zu leisten vermag. … Somit kommt die UBI zum Ergebnis, dass die Ausstrahlung des Trickfilms «Patt» in der Sendung «Zeitgeist» die Konzession SRG nicht verletzt hat. 7 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali