Dazu gehört nach geltender Bundesverfassung auch die Armee. Dabei ist stets zu beachten, dass auch die Verfassung in einem demokratischen Staat politischer Gestaltung nicht entzogen ist und sich massgeblich durch diesen Prozess legitimiert. Im öffentlichen Meinungsbildungsprozess, im Wechselspiel der Zustimmung und Ablehnung, Anerkennung und Kritik vollzieht sich Wandel und Gestaltung der Verfassung. Dieser Prozess kann nie seinen endgültigen Abschluss finden. Auch eine Volksabstimmung, die zuweilen eine markante Zäsur setzt, führt nicht zu einem unwiderruflichen Abschluss der politischen Diskussion und allenfalls einem endgültigen