Der Trickfilm «Patt» arbeitet mit diesen Mitteln. Da die UBI sich nicht über die Qualität der beanstandeten Sendungen auszusprechen hat, sind rein künstlerische, formale Aspekte für die konzessionsrechtliche Beurteilung nicht relevant. 5.2. Von Bedeutung ist indessen, ob der Zuschauer oder Zuhörer die vom Produzenten gewählte Form der Satire auch als Satire erkennen kann. Daran war bei der beanstandeten Sendung nicht zu zweifeln. Spätestens mit der Sequenz der Walze, in der das im Umwandlungsprozess stehende Männchen flachgewalzt wurde, musste der fiktive Charakter der Darstellung jedem Rezipienten auffallen.