Er berichte nicht sachgerecht, sei destruktiv und verunglimpfe unsere Milizarmee. Der Beschwerdeführer begründet seine Klage damit, dass der Wandel des Schweizer Bürgers in einen Soldaten als brutaler, unmenschlicher Akt dargestellt werde, der in keiner Art und Weise dem Verständnis unseres Volkes von seiner Milizarmee entspreche. In der Schweiz werde das System der Milizarmee, die vom Bürger und Soldaten in einer Person getragen werde, von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten unterstützt. Auch der junge Schweizer, der in die Rekrutenschule einrücke, werde keineswegs in solcher