Unter diesen Umständen hätte auch dem Beschwerdeführer bewusst sein müssen, dass der als konzessionsverletzend gerügte Satz beziehungsweise die diesem beigemessene Interpretation kein genügendes Beschwerdefundament abgeben konnte; die UBI wird in Zukunft ihre diesbezügliche Praxis verschärfen, sieht aber im Sinne einer übergangsrechtlichen Lösung im vorliegenden Fall von einer Kostenauflage ab. 4 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali