Nur wer bewusst einen unhaltbaren Rechtsstandpunkt einnimmt, handelt mutwillig» (Basler Juristische Mitteilung, 1988, S. 37). c. Die UBI hat sich in ihrer Praxis vereinzelt mit der Frage der Verfahrenskosten auseinandergesetzt. In einem Entscheid vom 3. Dezember 1984, «CH-Magazin: Vernehmlassungen zu Tempo 80/100» (nicht publiziert), führt die UBI unter anderem aus, «dass neben den Passagen mit Pauschalurteilen auch ganz konkret auf vermeintliche Konzessionsverletzungen hingewiesen wird. Diese deuten nicht auf eine mutwillige eingereichte Beschwerde hin».