dies zeigt sich unter anderem bereits darin, dass sich die Betreiber aus technischen Gründen, aber auch als Folge bewilligungsrechtlicher Auflagen veranlasst sehen, entsprechende Sicherheitssysteme in der Anlage einzubauen, das Personal permanent für den Notfalleinsatz zu schulen und Alarmanlagen für den Schutz der in der Umgebung eines Werkes wohnenden Bevölkerung aufzustellen. Ausserdem unterstreicht die Existenz einer hochqualifizierten und bedeutenden Behörde, der eidgenössischen «Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernenergie» (HSK), und deren Auftrag zur permanenten Überwachung der Kernenergieanlagen nachdrücklich den Stellenwert, der Problemen