2 würden seit Jahrzehnten klaglos funktionieren, vermag nichts an der Tatsache zu ändern, dass der Betrieb von Kernenergieanlagen latent mit Sicherheitsrisiken verbunden ist; dies zeigt sich unter anderem bereits darin, dass sich die Betreiber aus technischen Gründen, aber auch als Folge bewilligungsrechtlicher Auflagen veranlasst sehen, entsprechende Sicherheitssysteme in der Anlage einzubauen, das Personal permanent für den Notfalleinsatz zu schulen und Alarmanlagen für den Schutz der in der Umgebung eines Werkes wohnenden Bevölkerung aufzustellen.