Radio und Fernsehen. Verfahrenskosten bei mutwilliger Beanstandung. Art. 24 BB UBI. Mutwillig handelt ein Beschwerdeführer, wenn er weiss oder bei der ihm zumutbaren Sorgfalt wissen müsste, dass sein Rechtsstandpunkt keine Aussicht auf Erfolg hat, namentlich weil er eine offensichtlich abwegige Interpretation des Sachverhalts vertritt (Ankündigung einer Verschärfung der Praxis).