Im Rahmen der Kassensturz-Sendung des Fernsehens DRS vom 10. Dezember 1989 wurden 12 verschiedene Champagner und Schaumweine aus unterschiedlichen Preisklassen von vier Laien und einem Fachmann auf ihren Geschmack und mithin auf ihre Qualität geprüft und verglichen. Die Produkte wurden mit Etikette und Preisangabe vorgestellt. Im Rahmen des Sendebeitrages wurde unter anderem der Frage nachgegangen, ob Laien in der Lage sind, teuren Champagner von billigem Schaumwein zu unterscheiden. Gegen diese Sendung erhob am 14. Dezember 1989 X mit 45 Unterschriften Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).