Die Ausstrahlung dieser drei Sendungen wurde von K. mit Schreiben vom 25. Februar 1990, das zunächst bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eingereicht, von dieser indessen umgehend an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergeleitet wurde, beanstandet. In seiner Eingabe macht K. geltend, in der energiepolitischen Debatte vom 13. Februar seien unter Einbezug des Moderators, vier Kernenergiekritikern nur zwei Kernenergiebefürworter gegenüber gestanden. In der Diskussion