im Strafverfahren gegen Frau alt Bundesrätin Kopp und Mitangeklagte ausgestrahlt. In den Beitrag eingebaut war ein Interview mit Professor Jörg Rehberg, der das Urteil des BGer einer kritischen strafrechtlichen Würdigung unterzog. B. Die Ausstrahlung dieser drei Sendungen wurde von K. mit Schreiben vom 25. Februar 1990, das zunächst bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eingereicht, von dieser indessen umgehend an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergeleitet wurde, beanstandet.