Lokalradio. Art. 14 Bst. c BB UBI. Keine Legitimation eines Journalistenvereins zur Beanstandung zweier Sendungen, in denen nicht der Verein selbst oder der Journalistenberuf, sondern ein bestimmter Presseartikel kritisiert wurde, welchen ein Vereinsmitglied unterzeichnete, der selbst keine Beschwerde führt und den Verein nicht mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hat. Art. 16 BB UBI. Diese Bestimmung beauftragt die UBI nicht mit der Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen über das Beschwerdeorgan des Lokalveranstalters.