Dass sich angesichts dieser Situation Teilnehmer an einer öffentlichen Diskussion gegen Publikumsreaktionen, welche die Privatsphäre und persönliche Integrität zum Teil massiv tangieren können, schützen wollen, ist verständlich. Die Publikumsreaktionen, die einer anderen Teilnehmerin an der Diskussionsrunde im Anschluss an die Sendung zuteil wurden, zeigt im übrigen die Berechtigung nach einem angemessenen Schutz. Es bestand ein öffentliches Interesse daran, dass auch eine von Wut und einer gewissen Aggressionslust getragene Meinung in einer persönlichen Äusserung zum Ausdruck kommen konnte.