Im Widerstreit politisch unterschiedlicher, offen artikulierter Standpunkte kann sich der Rezipient seine eigene Meinung bilden oder sich gegebenenfalls einer geäusserten Ansicht anschliessen. Nichts ist auf Dauer einer offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaft abträglicher als ein Klima abnehmender Toleranz und zunehmender Stigmatisierung bestimmter politischer Meinungen. Aus Verfassung (Art. 55bis Abs. 2 BV) und Konzession folgt besonders für die elektronischen Medien der Auftrag, zur freien Meinungsbildung und damit auch zu Transparenz und Offenheit im politischen Diskurs beizutragen.