16 VwVG entgegen, der dem Veranstalter den Quellenschutz garantierte. Aus den von der anonymen Teilnehmerin in die Diskussion eingebrachten Voten sei zwar zu entnehmen gewesen, dass diese für Sachbeschädigungen an Autos Verständnis zeige, entsprechende Aktionen gar billige, keineswegs sei in den Diskussionsbeiträgen der «Stadthexe» jedoch zu Gewalt aufgerufen worden. Die Rüge, es seien Programmgrundsätze der SRG verletzt worden, könne nicht gehört werden, da es sich hierbei um ein privates Dokument der SRG handle. Diese Programmgrundsätze dürften allerhöchstens als Hilfsmittel «zur genaueren Interpretation der Konzession beigezogen werden».