Fernsehen. Diskussionssendung über den gesellschaftlich-kulturellen Wert des Autos. Art. 4 Abs. 1 und 2 Konzession SRG. Grundsatz der Transparenz. Voraussetzungen des anonymen und maskierten Auftritts in einer Informationssendung. Art. 4 Abs. 3 Konzession SRG. Kein Aufruf zur Gewalt durch die Sendung, in welcher Teilnehmer verschiedener Ansicht ihrer Wut Ausdruck gaben. Televisione. Discussione teletrasmessa sull’importanza socio-culturale dell’automobile. Art. 4 cpv. 1 e 2 Concessione SSR. Principio della trasparenza.