Es stellt sich die Frage, ob durch die ungleichgewichtige Berichterstattung über die beiden Ereignisse die konzessionsrechtliche Verpflichtung zur Darstellung der Vielfalt der Ansichten verletzt worden ist. Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass bei der Auswahl und Gestaltung der Themen, für die «Tagesschau» dem Veranstalter durch die für dieses Sendegefäss zur Verfügung stehende Zeit von vornherein objektive Grenzen gesetzt sind; nicht jedes tagesaktuelle Thema kann gleichermassen berücksichtigt werden.