Es geht hier zweifellos um eine der journalistisch anspruchs- und verantwortungsvollsten Aufgaben, zumal mit der Selektion von Informationen stets auch bereits eine gewisse Gewichtung verbunden ist. Gemäss ständiger Praxis der Beschwerdeinstanz gilt die Verpflichtung zur Darstellung der Vielfalt der Ansichten in der Regel nicht für jede Einzelsendung oder für jeden einzelnen Sendebeitrag (vgl. Entscheid der UBI betreffend eine Sendung des TV DRS «Seismo» «Namibia - eine Begegnung», VPB 53.49), sondern sie ist insbesondere bei einer Mehrzahl vergleichbarer Sendungen über einen dem Thema angepassten Zeitraum hinweg zu verwirklichen.