1. … Aus der Beschwerdeschrift geht nicht restlos klar hervor, ob der Beschwerdeführer in seiner Funktion als Kantonalpräsident der NA auch namens der Partei Beschwerde erhebt. Ob die Beschwerde diesbezüglich den formellen Anforderungen gemäss BB UBI genügen würde, kann indessen offen bleiben, zumal die Beschwerde von 61 weiteren Personen mitunterzeichnet worden ist und damit die Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 14 Bst. a BB UBI erfüllt. … 2. … 3. Der Beschwerdeführer beanstandet eine ungenügende Berichterstattung über die Schweizerische Delegiertenversammlung der NA. Er rügt damit implizit eine Verletzung des Grundsatzes, wonach die Vielfalt der Ansichten zum Ausdruck zu bringen sei.