In Anwendung von Art. 19 des BB vom 7. Oktober 1983 über die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (BB UBI, SR 784.45) wurde die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zur Stellungnahme eingeladen. In ihrer Stellungnahme beantragt die SRG, die Beschwerde sei abzuweisen. Zum Vorwurf, über die Delegiertenversammlung der NA sei im Vergleich zum Parteitag der SPS vom gleichen Tag ungenügend informiert worden, führt die SRG aus: «…Im Zentrum der Diskussion stand eine der wesentlichsten innenpolitischen Kontroversen dieses Jahres: die Haltung der SPS zur Armee-Abschaffungs-Initiative.