Ausführlich, mit Bild und Ton, sei in dieser Tagesschau-Ausgabe ausserdem über eine «unbewilligte Demonstration einer Handvoll Chaoten, Steinewerfern und Brandschatzern in der gleichen Stadt, im gleichen Basel …» berichtet worden. Implizit wird geltend gemacht, die ungenügende Berichterstattung über die NA im Vergleich zur Information über den Parteitag der SPS sowie die unverhältnismässige Bedeutung, die einer Demonstration im Rahmen der Tagesschau eingeräumt worden sei, verletze die Konzession für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft vom 5. Oktober 1987 (Konzession SRG, BBl 1987 III 877). C. In Anwendung von Art.