In der Beschwerde wird zunächst generell beanstandet, die Berichterstattung von Radio und Fernsehen DRS über die Delegiertenversammlung der NA sei ungenügend gewesen. In der Begründung wird die Hauptausgabe der Tagesschau um 19.30 Uhr erwähnt, in der in einem breiten Beitrag über den Parteitag der SPS informiert, die gleichentags in Basel stattfindende Delegiertenversammlung der NA indessen «mit 2 Sätzen ad acta gelegt» worden sei. Ausführlich, mit Bild und Ton, sei in dieser Tagesschau-Ausgabe ausserdem über eine «unbewilligte Demonstration einer Handvoll Chaoten, Steinewerfern und Brandschatzern in der gleichen Stadt, im gleichen Basel …» berichtet worden.