Gegen die Berichterstattung von Radio und Fernsehen DRS vom 3. Juni 1989 über die Schweizerische Delegiertenversammlung der NA erhob am 1. Juli 1989 der Präsident der NA des Kantons …, zusammen mit 61 Mitunterzeichnern Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). In der Beschwerde wird zunächst generell beanstandet, die Berichterstattung von Radio und Fernsehen DRS über die Delegiertenversammlung der NA sei ungenügend gewesen.