Im Zentrum der Diskussion stand vielmehr Anlass und Grund der Veranstaltungen zum 50. Jahrestag der Mobilmachung. Wenn das Konzept und bestimmte Einzelheiten der Veranstaltungen in den Voten des Diskussionsleiters und von Nationalrat Oehler dennoch Erwähnung fanden, geschah dies eher beiläufig und weckte nicht Erwartungen beim Publikum auf eine vollständige Präsentation des Veranstaltungsprogramms. Im Fehlen eines Überblicks über die geplanten Veranstaltungen kann daher keine Verletzung des konzessionsrechtlichen Gebotes zur sachgerechten Darstellung von Ereignissen erblickt werden.