Nationalrat Oehler seien drei kritisch eingestellte ausländische Journalisten gegenüber gestellt worden. Gefehlt habe ausserdem «ein Vertreter der betroffenen Aktiv-Dienst-Generation, der aus eigenem Erleben der damaligen Situation zur Vielfalt der Ansichten Wesentliches hätte beitragen können». Verstossen habe die Sendung im weiteren gegen den konzessionsrechtlichen Auftrag, die Interessen des Landes zu wahren und die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit zu stärken (Art. 4 Abs. 1 Konzession SRG). Die Sendung habe sich «in Verdächtigungen und Unterstellungen» erschöpft und nichts zu einer sachlichen Information über den Ablauf der geplanten