B. Gegen diese Sendung erhob am 14. Juli 1989 B. namens der Vereinigung «Medien-Panoptikum» gemeinsam mit 110 Mitunterzeichnern Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). In der Beschwerde wird beanstandet, die Sendung habe gegen den Grundsatz verstossen, der Vielfalt der Ansichten angemessen Ausdruck zu geben (Art. 4 Abs. 2 der Konzession für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft vom 5. Oktober 1987 [Konzession SRG], BBl 1987 III 813 f.). Die Diskussionsrunde sei völlig einseitig zusammengesetzt gewesen. Nationalrat Oehler seien drei kritisch eingestellte ausländische Journalisten gegenüber gestellt worden.