Fernsehen. Diskussionsrunde betreffend die im Ausland entstandenen Meinungen über die schweizerische Gedenkfeier zum 50. Jahrestag der Mobilmachung. Art. 4 Abs. 1 Konzession SRG. Die Interessen des Landes und die nationale Einheit werden nicht durch kritische Stellungnahmen gegenüber der Haltung der Schweiz in den Kriegsjahren und der Art der Gedenkfeier beeinträchtigt. Art. 4 Abs. 2 Konzession SRG. - Angemessene Zusammensetzung der Diskussionsrunde und zulässige Darstellung von mehreren kritischen Stellungnahmen zu einem kontroversen innenpolitischen Thema aus ausländischer Sicht, zu denen ein Schweizer Politiker Antwort gibt.