Allerdings sind auch für Sendungen mit unterhaltendem Charakter die konzessionsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen: Das Gebot, die Vielfalt der Meinungen zu beachten, verlangt in einer entsprechenden Situation nicht nur, dass formell Gelegenheit zur widersprechenden Replik geboten werden muss, sondern auch ein dem Thema angemessenes Diskussionsklima, das einer sachlichen Auseinandersetzung Raum bietet und nicht dominiert ist von effektheischender Provokation und dem Versuch rhetorischer Vereinnahmung des Publikums durch Diskussionsteilnehmer.