In diesem Sinn hat die UBI in ihrer Praxis stets festgestellt, dass entsprechend dem Grundanliegen der Presse- und Meinungsfreiheit es jedem Veranstalter erlaubt sein muss, sich kritisch mit den verschiedensten Bereichen des staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Lebens auseinanderzusetzen. Insbesondere muss auch an Radio und Fernsehen Kritik und Opposition auch gegen dominierende politische Meinungen, herrschende Strukturen, Mehrheitsauffassungen und etablierte Ansichten und Institutionen möglich sein. Auch eine kritisch-polemische Stellungnahme zu einer Kirche - wie sie etwa von Frau Ranke-Heinemann vertreten wird - muss an Radio und Fernsehen Ausdruck finden können.