Trotz des leichten zeitlichen Ungleichgewichts war die Gegenüberstellung der beiden Argumentengruppen vielmehr geeignet, den Zuschauer über die sich gegenüberstehenden Standpunkte angemessen zu informieren. Entscheidend ist dabei nicht die rein quantitativ gemessene zeitliche Dimension der Präsentation, sondern der inhaltliche, materielle Aspekt einer gleichmässigen Wiedergabe der sich gegenüberstehenden Argumente. Die beanstandete Sendung hat je drei Argumente für die beiden Standpunkte vorgeführt. Es versteht sich von selbst, dass es angesichts der äusserst kurzen Dauer des Abstimmungsspots unmöglich war, alle Pro- und Contra-Argumente abschliessend aufzuzählen.