Subsidiaritätsprinzip für die neuen Finanzierungsmöglichkeiten. B. Wegen überwiegend KVP-freundlicher Tendenz dieses Trickfilmes reichte B. am 6. Juli 1988 eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ein. Zur Sache führt der Beschwerdeführer an, alle angeblichen Vorteile der Vorlage seien wohlwollend und ausgiebig vorgestellt worden. Demgegenüber seien die gegnerischen Argumente, denen im übrigen weniger Sendezeit eingeräumt worden sei, nur unvollständig wiedergegeben worden, wobei insbesondere die wichtigsten Gründe für die Ablehnung der Vorlage verschwiegen worden seien.