Überflüssigkeit neuer Verfassungsartikel; Gefahr einer Zweckentfremdung des Ertrags der Treibstoffzölle, insbesondere ihrer Einsetzung für den öffentlichen Verkehr; eher Steuerpolitik als Verkehrspolitik, wenn Abgaben wie die Autobahn-Vignette und die Schwerverkehrsabgabe in der Verfassung verankert werden. Im dritten Teil wurden drei Argumente der Befürworter vorgestellt: Notwendigkeit einer Verfassungsverankerung; Interesse der Automobilisten an einer Zweckänderung des Ertrags der Treibstoffzölle; Subsidiaritätsprinzip für die neuen Finanzierungsmöglichkeiten.