Anderseits nehmen die beiden Interview-Sequenzen keinen zentralen Platz im beanstandeten Sendeteil ein und geben ihm keinen wesentlichen neuen Charakter. Werden die zwei Interview-Ausschnitte weggedacht, gelangt man zum Ergebnis, dass die im verbleibenden Teil der strittigen Sequenz vermittelte Aussage zur Stadt Zug substantiell kaum berührt wird. Es ergibt sich somit, dass die ausgestrahlten Passagen des Gespräches mit dem Stadtparlamentarier im Rahmen des inkriminierten Beitrages lediglich einen Nebenpunkt darstellen.