Die Beschwerdeführerin rügt in einem separaten Punkt, dass im strittigen Beitrag einzig ein linker Stadtpolitiker zu Wort komme. Da er als «conseiller municipal» vorgestellt worden sei, habe der Zuschauer den Eindruck erhalten, er gehöre der Exekutive an und äussere eine von der grossen Mehrheit der Bevölkerung mitgetragene Auffassung. Dass eine kontroverse Kommentierung der Zuger Wirtschaftslage angesichts des besonderen Charakters der Sendung nicht erforderlich war, ergibt sich aus den bisherigen Erwägungen. Es trifft indes zu, dass der Stadtparlamentarier der einzige Politiker ist, der in der beanstandeten Sendung zu einer Stellungnahme eingeladen worden ist.