Der strittige Begriff knüpft an den im Volksmund zur Bezeichnung günstiger fiskalischer Verhältnisse gebräuchlichen Ausdruck «Steuerparadies» an. Er wird in der beanstandeten Sequenz erst noch im Rahmen einer märchenhaft inspirierten Schilderungsform «verwendet, was dessen Tragweite zusätzlich abschwächt. Eine Konzessionsverletzung kann darin nicht erblickt werden. d. Die Beschwerdeführerin rügt in einem separaten Punkt, dass im strittigen Beitrag einzig ein linker Stadtpolitiker zu Wort komme.