c. … Die Beschwerdeführerin nimmt unter anderem Anstoss daran, dass sie als «Zentrum der Wirtschaftskriminalität» hingestellt werde. Im beanstandeten Beitrag wird der betreffende Ausdruck in dieser Form nicht verwendet. Im ersten Interview-Ausschnitt äussert der Stadtparlamentarier die Vermutung, die Prosperität der Stadt Zug nähre sich auch aus allenfalls strafbaren Handlungen. Die entsprechende Passage ist klar als persönliche Wertung erkennbar. Zur ebenfalls beanstandeten Formulierung «Paradies der Spekulanten» ist folgendes zu bemerken: Der strittige Begriff knüpft an den im Volksmund zur Bezeichnung günstiger fiskalischer Verhältnisse gebräuchlichen Ausdruck «Steuerparadies» an.