Dem unvoreingenommenen Betrachter entgeht nicht, dass die beanstandete Sequenz lediglich einen Aspekt der komplexen Zuger Realität hervorhebt, um - auf einer anderen Ebene - eine Facette schweizerischer Eigenart, den Geschäftssinn, zu illustrieren. In dieser Hinsicht steht die Stadt Zug nur als anschauliches Beispiel, als «Chiffre», genauso wie die anderen gezeigten Gemeinden die Funktion exemplarischer Projektionen bestimmter schweizerischer Eigenheiten oder Clichés (Volkstümlichkeit, Ordnungssinn usw.) einnehmen. c. … Die Beschwerdeführerin nimmt unter anderem Anstoss daran, dass sie als «Zentrum der Wirtschaftskriminalität» hingestellt werde.