Eine besondere Heftigkeit der Karikatur ist hingegen in der beanstandeten Sequenz nicht auszumachen. Ironisch-satirische Darstellungen behandelter Themen sind konzessionsrechtlich selbstverständlich statthaft, mit den der Satire eigenen Übertreibungen und Zuspitzungen. Hingegen darf auch durch solche Darbietungen die Meinungsbildung des Zuschauers nicht auf unzulässige Weise beeinflusst werden. Dass das von der Stadt Zug vermittelte Bild einseitig und teilweise unschmeichelhaft ausfällt, hängt mit dem von den Programmmachern gewählten (konzessionsrechtlich zulässigen) Sendekonzept zusammen.