4 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ergibt die Betrachtung der gesamten Reportage vom 3. Dezember 1987, dass die Beiträge über die erwähnten Fremdenverkehrsorte das gemeinhin mit diesen Ortschaften assoziierte Bild in genauso ironisch überhöhter Weise wiedergeben. Insofern ist der Veranstalterin darin zuzustimmen, dass das Cliché, welches mit der Stadt Zug in Verbindung gebracht wird, anders, weniger poetisch geartet ist als das der anderen Orte. Eine besondere Heftigkeit der Karikatur ist hingegen in der beanstandeten Sequenz nicht auszumachen.