2 Ein Stadtparlamentarier erklärte in einem kurzen Interview, dass sich hinter Phantom-Firmen sogar Wirtschaftskriminalität verberge. Geringe steuerliche Belastung habe Zug zum Finanzparadies werden lassen. B. Mit Eingabe vom 31. Dezember 1987 beschwerte sich die Stadt Zug bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) über diese Sendung. In ihrer Rechtsschrift begehrte die Beschwerdeführerin, es sei festzustellen, dass der in der Sendung «Temps présent» vom 3. Dezember 1987 ausgestrahlte Beitrag über die Stadt Zug gegen Art.