{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1988-06-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-54-13--_1988-06-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001130.pdf?ID=150001130", "Checksum": "a05157ceaaac4a78c6f6c131dcc465d2"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 54.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.06.1988 JAAC 54.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 08.06.1988 JAAC 54.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 08.06.1988 JAAC 54.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:33:58", "Checksum": "cd9effad643d7a8e8f80c7ebd64cc124", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.06.1988 JAAC 54.13 \r\n\n 5\nErläuterung des speziellen Rufes der Stadt Zug als Finanzmetropole dem\nZuschauer mehr Informationen vermittelt werden mussten als bei der\nDarstellung der übrigen (klassischen) Fremdenverkehrsorte, erscheint\ndie Entscheidung der Programmgestalter, hierzu einen Stadtpolitiker\nauftreten zu lassen, in gewisser Hinsicht doch recht unklug. Der Auftritt des\nBefragten unterbricht vorübergehend den ansonsten deutlich erkennbaren\nironisierenden Fluss der Sendung. Es ist nicht auszuschliessen, dass das\nInterview eventuell geeignet war, dem Beitrag über die Stadt Zug in den Augen\neinzelner Zuschauer einen Anstrich von Seriosität zu verleihen, der nicht zum\nsonstigen Charakter der Sendung passt.\nAnderseits nehmen die beiden Interview-Sequenzen keinen zentralen\nPlatz im beanstandeten Sendeteil ein und geben ihm keinen wesentlichen\nneuen Charakter. Werden die zwei Interview-Ausschnitte weggedacht,\ngelangt man zum Ergebnis, dass die im verbleibenden Teil der strittigen\nSequenz vermittelte Aussage zur Stadt Zug substantiell kaum berührt wird. Es\nergibt sich somit, dass die ausgestrahlten Passagen des Gespräches mit dem\nStadtparlamentarier im Rahmen des inkriminierten Beitrages lediglich einen\nNebenpunkt darstellen.\nAngesichts der sekundären Bedeutung des strittigen Interviews kann die Frage\noffen bleiben, inwiefern der Begriff «conseiller municipal» auf ein Mitglied\nder kommunalen Exekutive schliessen lassen musste. Jedenfalls scheinen\ngewichtige Zweifel gegenüber der von der Beschwerdeführerin aufgestellten\nBehauptung angebracht, zumal die in der welschen Schweiz gebräuchliche\nTerminologie offenbar mehrdeutig ist.\nVollends unwahrscheinlich erscheint ferner die Annahme der\nBeschwerdeführerin, die Zuschauer seien zur Auffassung verleitet worden, der\nStadtparlamentarier vertrete kraft seines Amtes die Meinung einer «grossen\nMehrheit der Bevölkerung». Selbst wenn im Interesse einer optimalen\nTransparenz wünschbar gewesen wäre, dass die Angaben zur Funktion des\nStadtparlamentariers dessen Position besser signalisiert hätten, kann von\neiner Irreleitung des Zuschauers nicht die Rede sein.\nOhne weiteres wird klar, aus welcher weltanschaulichen Perspektive der\nBefragte seinen Kommentar zu den Zuger Verhältnissen abgibt. Desgleichen\ngeht aus den einleitenden Worten des Stadtparlamentariers «Je pense que\nZoug ou les gens qui décident à Zoug …» hervor, dass der Sprechende seine\nhöchstpersönliche Meinung kundgibt und keinesfalls im Namen einer\nBehörde auftritt. Diese Worte lassen gar durchblicken, dass er keinen (oder\nzumindest nur einen geringen) Einfluss auf die Entscheidungen nehmen\nkann, die das vorgestellte Bild Zugs prägen. Schliesslich kennzeichnen\nsich seine Ausführungen nicht durch spezifische Sachkenntnisse, welche\nfür jedermann erkennbar auf die Ausübung eines (exekutiven) Amtes\nzurückzuführen wären. Im ersten Interview Ausschnitt stellt er vielmehr\npersönliche Vermutungen genereller Natur auf, und auch die im zweiten\nAusschnitt gemachten Angaben weisen ihn als durchaus interessierten Bürger,\nkeinesfalls aber als Stadtmagistraten aus.\n\n"}