Unzulässig erscheint ein willkürliches, einzelfallweises Abrücken von solchen Selektionskriterien und eine gezielte Unterdrückung bestimmter Informationen. Darin läge ein grober Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und eine Verletzung der konzessionsrechtlichen Programmanforderungen. 3 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali