55bis BV). 2.c. Diese Kriterien finden vorab bei der Beurteilung von Sendungen mit informativem Gehalt ihre Anwendung, wobei für Lokalveranstalter sinngemäss die gleichen Anforderungen gelten, wie sie die diesbezüglichen Bestimmungen der Konzession SRG an die Programme der SRG stellen (vgl. VPB 48.72, S. 466). 2.d. Bei der Beurteilung beanstandeter Sendungen gilt es anderseits auch, die verfassungsmässig gewährleistete Autonomie von Radio und Fernsehen in der Gestaltung ihrer Programme zu respektieren.