Zu diesen Überlegungen gesellt sich ein weiterer Punkt: In den Tagen nach der Mitteilung des erstinstanzlichen Urteils referierten sowohl Presse wie auch Rundfunk teilweise ausführlich über den besagten Fall, hatte doch die Angelegenheit schon im Vorfeld der gerichtlichen Beurteilung das Interesse einer breiten Öffentlichkeit erregt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Ansetzung der untersuchten Interview-Serie - in der oben gewürdigten Form - ein journalistisch vertretbarer Entscheid gewesen zu sein, da das Bedürfnis des Publikums nach zusätzlichen Informationen zur Person Martignonis in jenen Tagen besonders gross war.