5 auch Gerichte ausgesetzt sind, oder ob dem interviewten Magistraten nicht vielmehr in rechtswidriger Weise die Gelegenheit gegeben wurde, die im Weiterzugsfall mit der Sache betrauten Richter zu beeinflussen. b. Im vorliegenden Fall ist zu bemerken, dass das am 6. Juni 1988 veröffentlichte Urteil des Strafamtsgerichts Bern wohl den Anlass zur Interview-Serie bildete, nicht aber deren Gegenstand. So erklärte Werner Martignoni eingangs des ersten Gesprächs vom 7. Juni 1988 ausdrücklich, sich nicht zum aktuellen Verfahren äussern zu wollen.