Dadurch wurde sichergestellt, dass das Gespräch wohl eine klare persönliche Färbung beibehielt, ohne dass es aber in eine völlig unwidersprochene Selbstdarstellung des Befragten abgeglitten wäre. Zusammenfassend stellt die UBI fest, dass das Publikum dank der transparenten Präsentation und Moderation der Sendungen in die Lage versetzt wurde, den Stellenwert der vernommenen Äusserungen und ihre Zuverlässigkeit zu erkennen, um hernach selber die allenfalls angebrachten Relativierungen vorzunehmen. Unter dem Gesichtspunkt der journalistischen Bearbeitung sind die inkriminierten Sequenzen deshalb nicht zu beanstanden. 4.a.