Nach der Darstellung der Veranstalterin «erhält der Gast Gelegenheit, sich persönlich zu geben, sein Handeln, Denken, Fühlen zu zeigen und seine Gedanken etwas länger als in den aktuellen Informationsrubriken zu formulieren». Dieser spezielle und für jeden Hörer erkennbare Charakter der Produktion schliesst eine ausgewogene Gestaltung im Sinne umfassender Information bis zu einem gewissen Grad tatsächlich aus. Darin liegt jedoch noch keine Verletzung des Programmauftrags. So gilt es in erster Linie zu beachten, dass dem Veranstalter im Rahmen seiner verfassungsrechtlich gesicherten Programmautonomie ein sehr grosser Gestaltungsspielraum bei der Wahl der jeweiligen Sendekonzepte zusteht.